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OLG Köln, 17.10.2006 - 22 U 78/06 |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung eines Anspruchs auf eine Mietausfallentschädigung bei verspäteter Rückgabe eines Pachtobjekts; Vorenthalten der Pachtsache als Voraussetzung; Beweislast des Vermieters hinsichtlich des Bestehens eines Mietausfalls
Verfahrensgang
- LG Köln, 21.03.2006 - 7 O 84/04
- OLG Köln, 17.10.2006 - 22 U 78/06
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 23.07.2009 - 24 U 109/08
Ansprüche des Vermieters bei Renovierung der Mieträume erst nach Ende der …
Daraus folgt allerdings im Gegenschluss, dass ein Schadensersatzanspruch entfällt, wenn die schadensbegründende Handlung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit für den konkret geltend gemachten (Folge-)Schaden nicht ursächlich geworden ist (vgl. Senat OLGR Düsseldorf 2002, 376 = VersR 2003, 326 sub 2c,dd; Senat MDR 2007, 988 = VersR 2008, 1023 sub II.2a,bb; vgl auch OLG Köln, Urt. v. 17.10.2006, Az. 22 U 78/06 - juris).